Paris, eine zentrale, bunte, gefährliche Stadt. Im Frühsommer 1559 bereitete König Heinrich II. zwei Hochzeiten vor: Seine Tochter sollte mit einem Spanier, einem ehemaligen Feind, und seine Schwester mit dem Herzog von Savoyen vermählt werden. Frieden in der Außenpolitik hatte jedoch Intoleranz in der Innenpolitik zur Folge. Evangelische Christen mussten Verfolgungen fürchten. Dem König wurde empfohlen, ein „Gastgeschenk an die Spanier“ vorzubereiten: den Tod von mindestens einem halben Dutzend evangelischer Politiker. Das sollte „dem Fest eine besondere Weihe verleihen“ so später Joseph Chambo, reformierter Pfarrer, in seinem Buch über den französischen Protestantismus. Paris war für Evangelische schon Jahre vor der Bartholomäusnacht 1572 lebensgefährlich.
In dieser Situation eine Landessynode einzuberufen, war ein gewagtes Unterfangen von einer Handvoll französischer Christen im Untergrund. Wann ist eine reformatorische Bewegung kraftvoll genug, um sich eine eigene Ordnung zu geben? Wie wichtig sind Bekenntnisse für Gemeinden? Wann ist die Zeit reif, verbindlich zu formulieren, Ämter zu benennen, Sakramente verantwortlich zu verwalten, Synoden einzuberufen? Für 50 reformierte Gemeinden aus Frankreich war der Zeitpunkt Ende Mai 1559 gekommen.
Johannes Calvin in Genf war nicht begeistert davon. Er schrieb am 17. Mai 1559: „Wären wir doch von Eurer bevorstehenden Synode früher benachrichtigt worden, so wäre uns zur Abhilfe gegen unsere Bekenntnislosigkeit vielleicht ein nicht zu verachtender Rat eingefallen. Weil aber die Tagung nun so nahe bevorsteht, dass kaum noch zu hoffen ist, auch der rascheste Eilbote könne unsere Briefe noch rechtzeitig dazu bringen, so bitten wir Gott, er wolle zur Leitung Eurer Geister seinen heiligen Geist spürbar den Vorsitz in der ganzen Verhandlung führen lassen. Wenn einige von Euch so hartnäckig darauf bestehen, man müsse ein Bekenntnis veröffentlichen, so bezeugen wir vor Engeln und Menschen, dass uns dieser Eifer zur Zeit noch missfällt.“
72 Christen trafen sich in Paris auf einer geheimen Landessynode. Die große Stadt war voller Leben. Niemand wurde verraten.
Calvin schickte eilig drei Vertreter aus Genf mit 35 formulierten Glaubenssätzen, die sich bewährt hatten. Insgesamt wurden 40 Artikel in Paris verabschiedet. Calvin gilt als der theologisch Federführende, ähnlich wie Karl Barth für die Barmer Theologische Erklärung 1934.
Die „Confession de foi“ - Bekenntnis des Glaubens - vom 29. Mai 1559 und die dazugehörende Ordnung der Gemeinde „Discipline ecclésiastique“ gelten als Beginn und Grundlage der evangelischen Kirche von Frankreich. Bis heute ist die Kirche größtenteils reformiert. Nach wie vor beeindrucken der klare Charakter und der Praxisbezug der „Confession de foi“, um Gemeinden auch in Krisenzeiten lebensfähig und gemeinschaftsfähig zu ordnen.
Artikel 1 besagt: „Wir glauben und bekennen, dass ein einiger Gott sei, der ein einiges, einfaches Wesen ist, geistig, ewig, unsichtbar, unveränderlich, unendlich, unbegreiflich, unaussprechlich, welcher alles vermag, allweise, allgütig, allgerecht und allbarmherzig.“ Mit 20 Bibelversen ist schon der erste Artikel unterstützt oder „armiert“, wie man es bei dem späteren Heidelberger Katechismus zu nennen pflegt. Weitere Artikel folgen mit Bibelstellen, in dem die herausragende Stellung der Bibel betont wird. Artikel 5: „Wir glauben, dass das ... Wort von Gott ausgegangen ist, von dem allein es seine Autorität empfängt, ... so ist den Menschen nicht erlaubt, ja nicht einmal den Engeln, etwas dazuzutun, abzutrennen oder zu verändern.“
Das Bekenntnis folgt dem trinitarischen Aufbau des Apostolischen Glaubensbekenntnisses und benennt die große Verantwortung, die Gemeinden für ihr Gemeindeleben haben. Dabei soll sich keine Gemeinde über eine andere erheben. Artikel 30: „Wir glauben, dass alle wahren Pastoren, an welchem Ort sie auch sein mögen, dasselbe Ansehen und die gleiche Macht haben unter einem einzigen Haupt, einzigen Herrn und einzigen allgemeinen Bischof, Jesus Christus, und dass aus diesem Grunde keine Gemeinde irgendeine Gewalt oder Herrschaft beanspruchen darf.“
Die Sakramente werden theologisch und praktisch erklärt: Artikel 34: „Wir glauben, dass die Sakramente dem Wort hinzugefügt sind ... um unseren Glauben zu fördern und aufzurichten, wegen der Schwachheit und der Schwerfälligkeit, die in uns ist, ... und dass ihr Wesen und ihre Wahrheit in Jesus Christus liegen; und wenn man sie davon scheidet, so ist’s weiter nichts als Schatten und Dunst.“
Die „Confession de foi“ wurde weltweit Vorbild für viele evangelische Bekenntnisse, unter anderem für den Heidelberger Katechismus. In unserer unierten Landeskirche gelten lutherische und reformierte Bekenntnisschriften, stehen nebeneinander in der Weisheit, dass die Kirche der Zukunft eine vielfältige Gemeindekirche sein wird. In der Grundordnung werden die „Confession de foi“ und die „Discipline ecclésiastique“ als für die französisch-reformierten Gemeinden geltend genannt. Für reformierte Gemeinden gibt es den „reformierten Vorbehalt“. Beschließt die Landessynode ein Gesetz, das vom reformierten Bekenntnis abweicht, brauchen die reformierten Gemeinden es nicht zu übernehmen (Grundordnung 79,1). Darauf haben die reformierten Synodalen zu achten und schärfen damit das evangelische Profil unserer unierten Landeskirche.
Vor 450 Jahren im Juni 1559 wurde Heinrich II. zwischen den zwei Hochzeiten beim Reitturnier in Paris schwer verwundet. Er starb am 10. Juli. Hat Calvin in Genf am selben Tag seinen 50. Geburtstag festlich begangen? Wenn überhaupt, vermutlich sehr bescheiden.
Weltweit wird der 500. Geburtstag von Calvin gewürdigt. Wenn Christen ihren Glauben bekennen, unter welchen Umständen auch immer, hoffen und erwarten sie: Gott kommt auch. Wie unbeschwert kann heute ein „Fest der Kirchen“ gefeiert werden. Und mittendrin die reformierten Gemeinden.
Artikel 1
Wir glauben und bekennen, daß ein einiger Gott ist (5Mo 4.35, 39; 1Kor 8.4, 6), der ein einiges, einfaches Wesen ist (1Mo 1.3; 2Mo 3.14), Geist von Art (Joh 4.24; 2Kor 3.17), ewig (Rö 1.20), unsichtbar (1Ti 1.17), unveränderlich (Mal 3.6; 4Mo 23.19), unendlich, unbegreiflich (Rö 11.33; Apg 7.48; 17.23), unaussprechlich, allmächtig über alle Dinge (Jer 10.7, 10; Lu 1.37), allweise (Rö 16.27), allgütig (Mt 19.17), allgerecht (Jer 12.1; Ps 119.137) und allbarmherzig (2Mo 34.6-7).
Artikel 2
Dieser Gott offenbart sich als solcher den Menschen erstlich durch seine Werke , sowohl durch ihre Erschaffung, als auch durch ihre Erhaltung und Führung (Rö 1.19-20). Zum andern und klarer noch durch sein Wort (Rö 15.4; Joh 5.39; Heb 1.1), das, anfangs kundgemacht durch Weissagung (1Mo 15.1; 3.15; 18.1), alsbald danach schriftlich verfaßt ward in den Büchern, die wir die Heilige Schrift nennen (2Mo 24.3-4; Rö 1.2).
Artikel 3
Diese ganze Heilige Schrift ist enthalten in den kanonischen : Büchern des Alten und des Neuen Testaments, deren Anzahl die folgende : Die fünf Bücher Mose, nämlich Genesis, Exodus, Leviticus, Numeri, Deuteronomium; desgleichen Josua, Richter, Ruth, das erste und zweite Buch Samuels, das erste und zweite Buch der Könige, das erste und zweite Buch der Chronik, sonst auch Paralipomenon genannt, das erste Buch Esra; ferner Nehemia, das Buch Esther, Hiob, die Psalmen Davids, die Sprichwörter oder Denksprüche Salomos, das Buch des Predigers, das Hohelied Salomos; desgleichen das Buch Jesaja, Jeremia, Klagelieder Jeremias, Ezechiel, Daniel, Hosea, Joel, Amos, Obadja, Jona, Micha, Nahum, Habakuk, Zephanja, Haggai, Sacharja, Maleachi. Desgleichen das Heilige Evangelium nach Matthäus, nach Markus, nach Lukas, nach Johannes; desgleichen das zweite Buch des Lukas, sonst Apostelgeschichte geheißen; ferner die Briefe des Paulus, an die Römer einer, an die Korinther zwei, an die Galater einer, an die Epheser einer, an die Philipper einer, an die Kolosser einer, an die Thessalonicher zwei, an Timotheus zwei, an Titus einer, an Philemon einer; ferner der Brief an die Hebräer, der Brief des Jakobus, der erste und zweite Brief des Petrus, der erste, zweite und dritte Brief des Johannes, der Brief des Judas; endlich die Apokalypse oder Offenbarung des Johannes.
Artikel 4
Wir erkennen diese Bücher als allein maßgeblich an und als allergewisseste Richtschnur unsres Glaubens (Ps 12.7; Ps 19.8-9): nicht so sehr das durch die allgemeine Übereinkunft und Übereinstimmung der Gemeinde, als durch das Zeugnis und die inwendige Überzeugung des Heiligen Geistes, der sie uns von den andern kirchlichen Büchern unterscheiden läßt, auf die man, wenn sie schon nützlich sind, keinen Glaubensartikel gründen kann.
Artikel 5
Wir glauben, daß das in diesen Büchern enthaltene Wort von Gott ausgegangen ist (2Ti 3.16-17; 1Pe 1.11-12; 2Pe 1.20-21), von dem allein es seine Vollmacht (Autorität) empfängt, und nicht von Menschen (Joh 3.26-31; Joh 5.33-34; 1Ti 1.15). Und in dem Maß, wie es die Richtschnur aller Wahrheit ist, alles enthaltend, was für den Dienst Gottes und unser Heil notwendig ist (Joh 15.15; Joh 20.31; Apg 20.27), ist es den Menschen nicht erlaubt, ja nicht einmal den Engeln, etwas dazuzutun, abzutrennen oder zu verändern (5Mo 4.2; 12.32; Ga 1.8; Spr 30.6; Off 22.18-19). Daraus folgt, daß weder Alter noch Brauchtum, weder Zahl noch Menschenweisheit, weder Gerichtsurteile noch Bestimmungen noch Erlässe noch Gebote, weder Konzilien noch Erscheinungen noch Wunderzeichen dieser Heiligen Schrift entgegengehalten werden dürfen (Mt 15.9; Apg 5.28-29); sondern daß im Gegenteil alle Dinge nach ihr geprüft, ausgerichtet und zugerichtet werden müssen (1Kor 11.2, 23). Und demzufolge nehmen wir die drei Grundbekenntnisse an, nämlich das Apostolische, Nicäische und Athanasianische, weil sie dem Wort Gottes gemäß sind.
Artikel 6
Diese Heilige Schrift zeigt uns an, daß in dieser einigen und einfachen göttlichen Wesenheit, die wir bekannt haben, drei Personen sind, der Vater, der Sohn und der Heilige Geist (5Mo 4.12; 10.17; Mt 28.19; 1Jo 5.7). Der Vater die erste Ursache, Ursprung und Anfang aller Dinge; der Sohn sein Wort und seine ewige Weisheit; der Heilige Geist seine Kraft, Macht und Wirksamkeit; der Sohn in Ewigkeit gezeugt vom Vater; der Heilige Geist in Ewigkeit ausgehend von beiden; die drei Personen nicht vermischt, aber unterschieden, jedoch nicht getrennt, sondern von ein und derselben Wesenheit, Macht und Eigenschaft (Mt 28.19; Joh 1.1; Joh 17.5; Apg 17.25; Rö 1.7; 1Jo 5.7). Und in diesem Punkt bekennen wir mit, was von den alten Konzilien festgelegt ist, und verdammen alle Sekten und Irrlehren, die durch die (heiligen) Lehrer, wie Hilarius, Athanasius, Ambrosius, Kyrill verworfen worden sind.
Artikel 7
Wir glauben, daß Gott in drei zusammenwirkenden Personen durch seine unbegreifliche Kraft, Weisheit und Güte alle Dinge geschaffen hat, nicht allein den Himmel, die Erde und alles, was darin beschlossen ist, sondern auch die unsichtbaren Geister (1Mo 1.1; 3.1; Joh 1.3; Kol 1.16; Heb 1.2), von denen die einen gefallen und in Verderben versunken sind (2Pe 2.4; Jude 6), die anderen im Gehorsam ausgeharrt haben (Ps 103.20-21). Die ersteren, verdorben in Bosheit, sind Feinde alles Guten, folglich der ganzen Gemeinde (Joh 8.44). Die andern, durch Gottes Gnade bewahrt geblieben, sind die Diener zur Verherrlichung des Namens Gottes und zum Dienst am Heil seiner Auserwählten (Heb 1.7-14; Ps 34.8; 91.11).
Artikel 8
Wir glauben, daß er nicht allein alle Dinge erschaffen hat, sondern daß er sie regiert und führt, indem er über alles, was auf der Welt geschieht, nach seinem Willen verfügt und gebietet (Ps 104; 119.89-96; 147; Spr 16.4; Mt 10.29; Apg 2.23; 4.28; 17.24, 26, 28; Rö 9.11; Eph 1.11). Nicht daß er Urheber des Bösen wäre oder daß die Schuld daran ihm zugeschrieben werden könnte (Ps 5.5; Hos 13.9; 1Jo 2.16; 3.8), da ja sein Wille die allerhöchste und unfehlbare Richtschnur aller Gerechtigkeit und Billigkeit ist (Hio 1.22); allein er hat wunderbare Mittel, sich solcherart der Teufel und der Bösen zu bedienen, daß er das Böse, das sie tun und dessen sie schuldig sind, zum Guten zu wenden weiß (Apg 2.23-24; 4.27-28). Und somit, indem wir bekennen, daß nichts geschieht ohne die Vorsehung Gottes, beten wir in Demut seine Geheimnisse an, die uns verborgen sind, und forschen nicht über unser Maß hinaus (Rö 9.19-20; 11.33). Aber um so mehr wenden wir zu unserm Besten an, was uns in der Heiligen Schrift gezeigt ist, um in Ruhe und Sicherheit zu sein, recht eben da Gott, der sich alle Dinge untertan gemacht hat, über uns wacht mit väterlicher Sorge, also daß auch nicht ein Haar von unserm Haupte fällt ohne seinen Willen (Mt 10.30; Lu 21.18); und unterdes hält er die Teufel und alle unsere Feinde im Zaum, also daß sie uns keinen einzigen Schaden tun können ohne seine Erlaubnis (1Mo 3.15; Hiob 1.12; 2.6; Mt 8.31; Joh 19.11).
Artikel 9
Wir glauben, daß der Mensch, der rein und vollkommen und dem Ebenbild Gottes gleich geschaffen war (1Mo 1.26; Pre 7.29; Eph 4.24), durch seinen eigenen Fehl aus der Gnade, die er empfangen hatte, gefallen ist (1Mo 3.17; Rö 5.12; Eph 2.2-3). Und so hat er sich Gott entfremdet, der die Quelle aller Gerechtigkeit und alles Guten ist, - derart, daß seine Natur völlig zerrüttet ist und er (1Mo 6.5; 8.21), blind in seinem Geist und verdorben in seinem Herzen, alle Rechtschaffenheit verloren hat, ohne einen Rest zu bewahren. Und wiewohl es da noch etwelche Unterscheidung von Gut und Böse geben mag (Rö 1.20-21; 2.18-20), sagen wir des ungeachtet, daß das, was er an Licht an sich hat, sich in Finsternis verkehrt, sobald es darum geht, Gott zu suchen, also daß er ihm keineswegs durch seine Einsicht und Vernunft beikommen kann (Rö 1.21; 1Kor 2.14). Und wiewohl er auch Willen haben mag, der ihn antreibt, dies oder jenes zu tun, so ist dieser doch völlig unter der Sünde gefangen (Rö 6.16-17; 8.6-7), also daß er keine Freiheit hat zum Guten außer der, die Gott ihm gibt (Jer 10.23; Joh 1.12; 3.6; 8.36; 15.5; Rö 7.18; 1Kor 4.7; 2Kor 3.5; Php 2.13).
Artikel 10
Wir glauben, daß alle Nachkommenschaft Adams von dieser Seuche angesteckt ist, die die Ursünde ist (1Mo 6.5 ; 8.21; Hio 14.4 ; Ps 51.7; Mt 15.19 ; Rö 5.12-18) und ein erbliches Gebrechen, und nicht bloß eine Nachahmung, wie die Pelagianer haben sagen wollen, die wir in ihren Irrtümern verdammen. Und wir halten es nicht für nötig, danach zu fragen, wie die Sünde von einem Menschen zum andern kommt, angesichts dessen, daß es völlig genug ist, daß das, was Gott ihm gegeben hatte, nicht für ihn allein bestimmt war, sondern für seine ganze Nachkommenschaft, und somit wir in seiner Person aller Güter entblößt und in alle Armut und in jedweden Fluch versunken sind.
Artikel 11
Wir glauben auch, daß dies Gebrechen wahrhaft Sünde ist, die genügt, das ganze menschliche Geschlecht zu verdammen bis hin zu den kleinen Kindern von Mutterleib an, und daß es dafür vor Gott erachtet wird (Ps 51.7; Rö 3.9-12, 23; 5.12; Eph 2.3), ja daß es selbst nach der Taufe stets Sünde ist, was die Schuld anlangt, wiewohl die Verdammnis daran von den Kindern Gottes hinweggekommen ist, indem er sie ihnen nach seiner freien Güte nicht mehr zurechnet (Rö 7). Darüber hinaus ist es eine Verderbtheit, die beständig Früchte der Bosheit und des Aufruhrs hervorbringt (Rö 7.5), also daß selbst die Allerheiligsten, obschon sie dem Widerstand leisten, nicht aufhören, mit Schwachheiten und Fehlern befleckt zu sein, solange sie in dieser Welt wohnen (Rö 7.14-19; 2Kor 12.7).
Artikel 12
Wir glauben, daß aus dieser Verderbnis und allgemeinen Verdammnis, in die alle Menschen untergetaucht sind, Gott diejenigen reißt, die er in seinem ewigen und unwandelbaren Ratschluß allein durch seine Güte und Barmherzigkeit in unserm Herrn Jesus Christus erwählt hat, ohne Ansehung ihrer Werke (Jer 1.5; Rö 8.28-30; 9; Eph 1.4-5; Rö 3.28; 2Ti 1.9; Tit 3.5). Die andern läßt er in eben dieser Verderbnis und Verdammnis, um an ihnen seine Gerechtigkeit zu erzeigen (2Mo 9.16; Rö 9.22; 2Ti 2.20), wie er an den ersteren den Reichtum seines Erbarmens aufleuchten läßt (Eph 1.7; Rö 3.22-23; 9.23). Denn die einen sind nicht besser als die andern, bis daß Gott sie scheidet nach seinem unabänderlichen Ratschluß, den er in Jesus Christus beschlossen hat vor der Erschaffung der Welt (Eph 1.4; 2Ti 1.9), und könnte auch keiner sich aus eigener Kraft den Weg zu einem solchen Gut bahnen, da wir ja von Natur nicht eine einzige gute Regung oder Empfindung oder Meinung haben können, bis daß Gott uns zuvorkommt und uns dazu instand setzt (Jer 10.23; Rö 9.16; Eph 1.4-5; 2Ti 1.9; Php 2.13 ; Tit 3.3).
Artikel 13
Wir glauben, daß in ihm, Jesus Christus, uns alles, was zu unserm Heil erfordert war, dargeboten und mitgeteilt ist. Indem er uns zum Heil gegeben ist, ist er uns je und je gemacht zur Weisheit, zur Gerechtigkeit, Heiligung und Erlösung (1Kor 1.30; Eph 1.7; Kol 1.13-14; 1Ti 1.15; Tit 2.14), also daß man, wenn man von ihm abweicht, auf die Barmherzigkeit des Vaters verzichtet, wo unsere einige Zuflucht nur zu finden ist (Joh 3-18; 1Jo 2.23).
Artikel 14
Wir glauben, daß Jesus Christus, die Weisheit Gottes und sein ewiger Sohn, unser Fleisch angezogen hat, um Gott und Mensch in einer Person zu sein (Joh 1.14; Php 2.6-7), sichtbar, unsersgleichen (Heb 2.17), leidensfähig an Leib und Seele, nur daß er rein von aller Befleckung gewesen ist (2Kor 5.21). Und hinsichtlich seiner Menschheit ist er wahrer Same Abrahams und Davids (Apg 13.23; Rö 1.3; 8.3; 9.5; Heb 2.14-15; 4.15), gleichwohl doch empfangen durch die geheimnisvolle Kraft des Heiligen Geistes (Lu 1.28, 31, 35; 2.11; Mt 1.18). Hierbei verdammen wir alle die Ketzereien, die von alters die Gemeinden verwirrt haben; und besonders auch die satanischen Einbildungen des Servet, der dem Herrn Jesus eine phantastische Göttlichkeit beilegt, also daß er sagt er sei Idee und Urbild aller Dinge, und nennt ihn Sohn Gottes als Person oder Symbol, und schmiedet ihm schließlich einen Leib zurecht aus drei unerschaffenen Elementen und vermengt und zerstört derart gänzlich die zwei Naturen.
Artikel 15
Wir glauben, daß in einer und derselben Person, nämlich Jesus Christus, die zwei Naturen wahrhaft und unauflöslich verbunden und vereint sind. Nichtsdestoweniger bleibt eine jede Natur in ihrer unterschiedlichen Eigenart dergestalt, daß wie in dieser Verbindung die göttliche Natur in Bewahrung ihrer Eigenart ungeschaffen geblieben ist, ihre Gestalt, Maß und Eigentümlichkeit hat (Mt 1.20-21; Lu 1.31, 32, 35, 42, 43; Joh 1.14; Rö 9.5; 1Ti 2.5; 3.16; Heb 5.8). Und ob auch Jesus Christus bei der Auferstehung seinem Leib Unsterblichkeit verliehen hat, so hat er ihm doch nicht die Wahrheit seiner Natur genommen (Lu 24.38-39; Rö 1.4; Php 2.6-11; 3.21). Und so betrachten wir ihn in seiner Gottheit dergestalt, daß wir ihn keineswegs seiner Menschheit berauben.
Artikel 16
Wir glauben, daß Gott, als er seinen Sohn sandte, seine Liebe und unausdenkbare Güte wider uns hat erzeigen wollen, indem er ihn dem Tode übergab und ihn wieder auferweckte, um alle Gerechtigkeit zu erfüllen und um uns das Himmelreich zu erwerben (Joh 3.16; 15.13; 1Jo 4.9; Rö 4.25; 1Ti 1.14-15).
Artikel 17
Wir glauben, daß wir durch das einige Opfer, das der Herr Jesus am Kreuze dargebracht hat, mit Gott versöhnt sind, so daß wir von ihm als gerecht angesehen und gehalten werden (2Kor 5.19; Eph 5.2; Heb 5.7-9; 9.14; 10.10, 12, 14; 1Ti 1.15); können wir ihm doch nicht angenehm sein noch seiner Kindschaft teilhaft, es sei denn, daß er uns unsere Fehler vergibt und sie begräbt (1Pe 2.24-25). Somit bezeugen wir, daß Jesus Christus unsere gänzliche und völlige Abwaschung ist (Eph 5.26; Tit 3.5), daß wir in seinem Tod gänzliche Genugtuung haben, uns unserer Missetaten und Ungerechtigkeiten zu entledigen, und daß wir nur durch dies Mittel davon ledig werden können (Heb 9.14; 1Pe 1.18-19; lJo 1.7; Rö 3.26).
Artikel 18
Wir glauben, daß all unsere Gerechtigkeit gegründet ist in der Vergebung der Sünden, wie das ja unsere einzige Seligkeit auch ist, wie David sagt (Ps 32.1-2; Rö 4.7-8). Deshalb verwerfen wir alle andern Mittel, womit wir uns vor Gott rechtfertigen könnten (Rö 3.19); und ohne uns irgendwelche Tugenden und Verdienste herauszunehmen, halten wir uns einfältig an den Gehorsam Christi, der uns zugerechnet wird, sowohl um unsere Fehle zu bedecken, wie um uns Huld vor Gott finden zu lassen (Rö 5.19; 1Ti 2.5; 1Jo 2.1-2; Rö 1.16). Und in der Tat glauben wir, daß, wenn wir von diesem Grund weichen, so wenig es auch sei, wir nirgends anders Ruhe finden könnten (Apg 4.12), sondern immer von Unruhe umgetrieben wären, also daß wir nie in Frieden stehen mit Gott, bis daß wir ganz gewiß sind, geliebt zu sein in Jesus Christus, da wir an uns selbst gehaßt zu sein nur wert sind.
Artikel 19
Wir glauben, daß wir durch dies Mittel Freiheit und Vorrecht haben, Gott anzurufen in dem vollen Vertrauen, daß er sich als unser Vater erzeigen wird (Rö 5.1; 8.15; Ga 4.6; Eph 3.12). Denn wir hätten keinerlei Zugang zum Vater, wo wir nicht an ihn gewiesen wären durch diesen Mittler. Und um erhört zu werden in seinem Namen, gebührt es sich, unser Leben von ihm zu nehmen als von unserm Haupt (Joh 15.16; Rö 5.2; Eph 2.13-15; 1Ti 2.5; Heb 4.14).
Artikel 20
Wir glauben, daß wir dieser Gerechtigkeit teilhaft sind allein durch den Glauben, wie er sagt, daß er gelitten hat, das Heil uns zu erwerben, auf daß, wer an ihn glaubt, nimmermehr verderbe (Joh 3.16); und daß dies geschieht, sofern die Verheißungen des Lebens, die uns in ihm gegeben sind, zu unserm Besten dienen. Und wir spüren ihre Wirkung, wenn wir sie annehmen sonder Zweifel, daß wir, versichert durch den Mund Gottes keinesfalls enttäuscht werden. So hängt denn die Gerechtigkeit, die wir durch Glauben erlangen, ab von den freignädigen Verheißungen, mittels deren Gott uns erklärt und Zeugnis gibt, daß er uns liebt (Rö 3.24, 25, 27, 28, 30; 1.16-17; 4.3; 9.30-32; 11.6; Ga 2.16, 21; 3.9, 10, 18, 24; 5.4; Php 3.9; 2Ti 1.9; Tit 3.5-6; Heb 11.7; Apg 10.43; Joh 17.23-26).
Artikel 21
Wir glauben, daß wir im Glauben erleuchtet werden durch die verborgene Gnade des Heiligen Geistes (Eph 1.17-18; 1Th 1.5; 2Pe 1.3-4), dergestalt, daß das eine unverdiente und besondere Gabe ist, die Gott austeilt, wie es ihm recht dünkt (Rö 9.16, 18, 24, 25; 1Kor 4.7), derart, daß die Gläubigen sich dabei nichts zu rühmen haben, da sie doch nur doppelt dafür verpflichtet sind, den andern vorgezogen zu sein. Selbst daß der Glaube nicht nur mit einem Schlag den Gläubigen gegeben wird, um sie auf den guten Weg zu führen, sondern um sie auch darauf fortfahren zu lassen bis ans Ende (1Kor 1.8-9). Denn wie an Gott es ist, den Anfang zu machen, so ist's an ihm auch, zu vollenden (Php 1.6; 2.13).
Artikel 22
Wir glauben, daß wir durch diesen Glauben wiedergeboren sind in Erneuerung des Lebens, da wir doch von Natur der Sünde unterworfen sind (Tit 3.5; 1Pe 1.3; Rö 6.17-20; Kol 2.13; 3.10). Im übrigen empfangen wir durch Glauben die Gnade, heilig und in der Furcht Gottes zu leben, indem wir die Verheißung annehmen, die uns durch das Evangelium gegeben ist, nämlich daß Gott uns seinen Heiligen Geist geben wird. Somit läßt der Glaube nicht allein die Lust zu gutem und heiligem Leben nicht erkalten (Jak 2.17, 26), sondern erzeugt und erweckt sie in uns, da er ja notwendig die guten Werke hervorbringt (Ga 5.6, 22; 1Jo 2.3-4; 2Pe 1.5-8). Im übrigen, wiewohl Gott, um unser Heil zu vollenden, uns erneuert zum Gutestun, so bekennen wir doch, daß die guten Werke, die wir unter der Leitung seines Geistes vollbringen (5Mo 30.6; Joh 3.5), nicht in Rechnung kommen, uns zu rechtfertigen oder zu verdienen, daß Gott uns für seine Kinder hält (Lu 17.10; Ps 6.2; Rö 3.19-20; 4.3-5) -, daß wir stets in Zweifel und Unruhe hin und her wogen würden, wo unser Gewissen sich nicht stützt auf die Genugtuung, durch die Jesus Christus uns erlöst hat (Rö 5.1-2).
Artikel 23
Wir glauben, daß alle Vorbilder des Gesetzes ihr Ziel gefunden haben in der Ankunft Jesu Christi (Rö 10.4; Ga 3; 4; Kol 2.17; Joh 1.17). Doch mögen auch die Zeremonien nicht mehr in Brauch sein, so ist uns nichtsdestoweniger der Grundgehalt und die Wahrheit verblieben in der Person dessen, in dem alle Erfüllung liegt (Ga 4.3, 9; 2Pe 1.19; Lu 1.70; Jak 5.10). Überdies müssen wir uns das Gesetz und die Propheten zunutze machen, sowohl um unser Leben zu regeln, als auch in Einklang zu kommen mit den Verheißungen des Evangeliums (2Ti 3.16; 2Pe 3.2).
Artikel 24
Wir glauben, da Jesus Christus uns zum alleinigen Fürsprecher gegeben ist (1Jo 2.1-2; 1Ti 2.5; Apg 4.12) und er uns befiehlt, allein in seinem Namen uns an seinen Vater zu wenden (Joh 16.23-24), und es uns sogar nicht einmal erlaubt ist zu beten außer in Befolgung der Form, die Gott uns durch sein Wort gesetzt hat (Mt 6.9ff.; Lu 11.2ff.): daß alles, was die Menschen sich ausgedacht haben von der Vermittlung der vergangenen Heiligen, nur Mißbrauch und Satanstrug ist, um die Menschen abzubringen von der rechten Art zu beten (Apg 10.25-26; 14.15; Off 19.10; 22.8-9). Wir verwerfen auch alle anderen Mittel, die die Menschen sich herausnehmen, um sich Gott gegenüber zu rechtfertigen, als das Opfer des Todes und Leidens Jesu Christi entwürdigend. Endlich halten wir das Fegefeuer für eine Einbildung, hervorgegangen aus diesem selben Kramladen, aus dem auch hervorgegangen sind die Mönchsgelübde, Wallfahrten, die Verbote der Ehe und des Fleischgenusses, die Beobachtung von Feiertagen, die Ohrenbeichte, die Ablässe und alle anderen dergleichen Dinge, durch die man Gnade und Heil zu verdienen gedenkt (Mt 15.11; 6.16- 18; Apg 10.14-15; Rö 14.2; Ga 4.9-10; Kol 2.18-23; 1Ti 4.2-5). Diese Dinge verwerfen wir nicht allein wegen der falschen Meinung von Verdienstlichkeit, die damit verbunden ist, sondern auch, weil das menschliche Erfindungen sind, die den Gewissen ein Joch aufbürden.
Artikel 25
Nun aber, da wir uns Jesu Christi nur durch das Evangelium erfreuen (Mt 10.27; Rö 1.16-17; 10.17), so glauben wir, daß die Ordnung der Gemeinde, die in seiner Vollmacht aufgerichtet ist, heilig und unverletzlich sein muß (Mt 18.20; Eph 1.22-23) und daß darum die Gemeinde nicht bestehen kann, wo nicht Hirten sind, die das Amt der Lehre innehaben, die man ehren und mit Ehrerbietung anhören soll, falls sie ordentlich berufen sind und ihre Pflicht treu erfüllen (Mt 10.40; Joh 13.20; Lu 10.16; Rö 10.14-15; Eph 4.11-12). Nicht daß Gott an solcherlei Hilfen und untergeordnete Mittel gebunden wäre, sondern weil es ihm gefällt, uns unter solchem Zügel zu halten. Hierin verwerfen wir alle Schwärmer, die wohl, soviel an ihnen liegt, das Amt der Predigt und der Sakramente zunichte machen möchten.
Artikel 26
Wir glauben also, daß niemand sich beiseite halten und mit seiner eigenen Person zufrieden geben darf, sondern daß alle miteinander die Einheit der Gemeinde wahren müssen in Unterwerfung unter die allgemeine Belehrung und unter das Joch Jesu Christi (Ps 5.8; 22.23; 42.5; Eph 4.12; Heb 2.12), und das, an welchem Ort es auch sei, wo Gott eine wahre Gemeindeordnung aufgerichtet hat, auch wenn die Obrigkeiten und ihre Verordnungen dagegen wären, und daß alle, die sich dem nicht fügen oder sich absondern, dem Befehl Gottes zuwiderhandeln (Apg 4.17, 19, 20; Heb 10.25).
Artikel 27
Dennoch glauben wir, daß es angebracht ist, sorgfältig und mit Klugheit zu unterscheiden, welches die wahre Gemeinde ist, weil man allzuviel Mißbrauch treibt mit diesem Titel (Mt 3.8-10; 7.22, 24; 1Kor 3.10-11). Wir sagen also gemäß dem Worte Gottes, daß das die Gemeinschaft der Gläubigen ist, die übereinkommen, diesem Wort zu folgen und der wahren Religion, die davon abhängt, und die darin fortschreiten alle Zeit ihres Lebens, wachsend und sich bestärkend in der Furcht Gottes, eben weil sie nötig haben, vorwärts zu dringen und immer weiter voranzuschreiten (Eph 2.19-20; 4.11-12; 1Ti 3.15; 5Mo 31.12). Und selbst wie sehr sie sich anstrengen, daß sie unablässig ihre Zuflucht nehmen müssen zur Vergebung ihrer Sünden (Rö 3). Nichtsdestoweniger leugnen wir nicht, daß es unter den Gläubigen Heuchler gibt und Verdammte, deren Bosheit ja doch nicht den Ehrentitel Gemeinde zunichte machen kann (Mt 13; 2Ti 2.18-20).
Artikel 28
In diesem Glauben bezeugen wir, daß, wo Gottes Wort nicht angenommen wird und man keine Anstalt macht, sich ihm zu unterwerfen, und wo es keinen Gebrauch der Sakramente im eigentlichen Sinne gibt, man nicht sagen kann, daß da irgend eine Gemeinde ist (Mt 10.14-15; Joh 10; 1Kor 3.10-13; Eph 2.19-21). Um deswillen verdammen wir die Versammlungen des Papsttums, wo die reine Wahrheit Gottes dort verbannt ist, in denen die Sakramente verdorben, verbastardiert, verfälscht oder gänzlich zunichte gemacht sind und in denen alle Art Aberglauben und Götzendienst im Schwange ist. Wir halten also dafür, daß alle , die sich in solche Akte einlassen und daran teilnehmen, sich vom Leibe Jesu Christi trennen und abschneiden (2Kor 6.14-16; l Ko 6.15). Jedoch weil noch etwelche geringe Spur von Gemeinde im Papsttum über und sogar der Grundgehalt der Taufe dort verblieben ist, insofern die Wirksamkeit der Taufe nicht abhängt von dem, der sie verrichtet (Mt 3.11; 28.19; Mr 1.8; Apg 1.5; 11.15-17; 19.4-5; 1Kor 1.13), so erklären wir, daß diejenigen, die dort getauft sind, keine zweite Taufe nötig haben. Indessen kann man um der Verderbnisse willen, die dort herrschen, die Kinder dort nicht zur Taufe bringen, ohne sich zu beflecken.
Artikel 29
Was die wahre Gemeinde angeht, so glauben wir, daß sie geleitet werden muß nach der Ordnung, die unser Herr Jesus aufgerichtet hat (Apg 6.3- 4; Eph 4.11; 1Ti 3.1-13; Tit 1.5-9; 1Kor 12) - das ist: daß es Pastoren, Vorsteher und Diakone geben muß, damit die reine Lehre ihren Lauf hat, die Fehler gebessert und unterdrückt werden und daß die Armen und alle anderen Heimgesuchten in ihren Nöten unterstützt und die Versammlungen zur Erbauung für groß und klein im Namen Gottes gehalten werden.
Artikel 30
Wir glauben, daß alle wahren Pastoren, an welchem Ort sie auch sein mögen, dasselbe Ansehen und die gleiche Macht haben unter einem einzigen Haupt, einzigen Herrn und einzigen allgemeinen Bischof, Jesus Christus (Mt 20.20-28; 1Kor 3.4-9; 4.1; Eph 1.22; Kol 1.18-19), und daß aus diesem Grunde keine Gemeinde irgendeine Obergewalt oder Herrschaft beanspruchen darf.
Artikel 31
Wir glauben, daß sich niemand aus eigener Machtvollkommenheit eindrängen darf, die Gemeinde zu leiten, sondern daß dies mittels Wahl geschehen muß (Mt 28.19; Mr 16.15; Joh 15.16; Apg 1.21; 6.1-3; Rö 10.15; Tit 1.5), sofern es möglich ist und Gott es zuläßt. Diese Ausnahme fügen wir ausdrücklich hinzu, weil es manchmal und gerade in unserer Zeit (wo der Bestand der Gemeinde erschüttert war) nötig gewesen ist, daß Gott auf außerordentliche Weise Leute erweckte, um die Gemeinde, die in Verfall und Verwüstung dalag, von neuem in Ordnung zu bringen. Aber wie dem auch sei, wir glauben, daß man sich stets an diese Regel halten muß: daß alle Pastoren, Vorsteher und Diakonen Zeugnis haben, zu ihrem Dienst berufen zu sein (Ga 1.15; 2Ti 3.7-10, 15).
Artikel 32
Wir glauben auch, daß es gut und nützlich ist, wenn die, so zu Leitern gewählt sind, untereinander darauf bedacht sind, welche rechte Mitte sie halten müssen zwecks Leitung des Ganzen (Apg 15.6-7, 25, 28; Rö 12.6-8) ; und allemal doch so, daß sie in nichts abweichen von dem, was uns darin durch unseren Herrn Jesus Christus befohlen ist (1Kor 14.40; 1Pe 5.1-3). Das hindert nicht, daß es nicht irgendwelche Sonderbestimmungen an jedem Ort gibt, je nachdem die Zweckmäßigkeit es verlangt.
Artikel 33
Indessen schließen wir alle menschlichen Erfindungen aus und alle Gesetze, die man unter dem Vorwand des Gottesdienstes einführen möchte, sondern nehmen einzig an, was dazu geschieht und geeignet ist, Eintracht zu nähren (Rö 16.17-18; 1Kor 3.11; Ga 5.1; Kol 2.8) und einen jeden vom Ersten bis zum Letzten in Gehorsam zu halten; wobei wir zu befolgen haben, was unser Herr Jesus Christus hinsichtlich des Kirchenbannes angeordnet hat, den wir billigen und als notwendig bekennen samt allem, was dazu gehört (Mt 18.17; 1Kor 5.45; 1Ti 1.20).
Artikel 34
Wir glauben, daß die Sakramente dem Wort hinzugefügt sind zwecks reicherer Bestätigung, um für uns Unterpfänder und Kennzeichen zu sein der Gnade Gottes und durch dies Mittel unseren Glauben zu fördern und aufzurichten, um der Schwachheit und der Ungeschlachtheit willen, die in uns ist, und daß sie dergestalt äußere Zeichen sind (2Mo 12; Mt 26.26-27; Rö 4.11; 1Kor 11.23-24), daß Gott durch sie wirkt in der Kraft seines Geistes, um nichts Inhaltloses darin abzubilden (Apg 22.16; Ga 3.27; Eph 5.26); jedenfalls halten wir daran fest, daß all ihr Grundgehalt und ihre Wahrheit in Jesus Christus liegen; und wenn man sie davon scheidet, so ist's weiter nichts als Schatten und Dunst.
Artikel 35
Wir bekennen von ihnen nur zwei der ganzen Gemeinde gemeinsame, davon das erste, die Taufe nämlich, uns zum Zeugnis gegeben ist der Kindschaft; weil wir dort dem Leibe Christi eingepflanzt werden, um durch sein Blut gewaschen und gereinigt zu sein und alsdann erneuert in Heiligkeit des Lebens durch seinen Heiligen Geist (Rö 6.3-4; Apg 22.16; Tit 3.5; Eph 5.26). Wir halten auch dafür, daß, wiewohl wir nur einmal getauft werden, der Gewinn, der uns dort angezeigt ist, sich auf Leben und Tod erstreckt, damit wir ein Dauermerkmal dafür haben, daß Jesus Christus unsere Gerechtigkeit und Heiligung sein will (Rö 4; 6.22-23). Im übrigen, wiewohl das ein Sakrament des Glaubens und der Buße ist (Mt 3.11; Mr 1.4; 16.16; Lu 3.3; Apg 13.24; 19.4), weil aber nichtsdestoweniger Gott die kleinen Kinder samt ihren Vätern in die Gemeinde aufnimmt (Mt 19.14; 1Kor 7.14), so sagen wir, daß nach der Ermächtigung Jesu Christi die von den Gläubigen gezeugten kleinen Kinder getauft werden müssen.
Artikel 36
Wir bekennen, daß das heilige Abendmahl (welches das zweite Sakrament ist) uns Zeugnis ist der Einheit, die wir mit Jesus Christus haben (1Kor 10.16-17; 11.24), dermaßen, daß er nicht bloß einmal gestorben und auferweckt ist für uns, sondern er uns auch wahrhaft weidet und nährt mit seinem Fleisch und seinem Blute, auf daß wir eines mit ihm seien und sein Leben uns zuteil werde (Joh 6.55-57; 17.21; Rö 8.32). Im übrigen, wiewohl er im Himmel ist, bis daß er kommt, die ganze Welt zu richten (Mr 16.19; Apg 1.2-11; 3.21), so glauben wir doch, daß er durch die geheime und unbegreifliche Kraft seines Geistes uns nährt und belebt mit dem Wesensgehalt seines Leibes und Blutes (1Kor 10.16; Joh 6.35). Wir halten wohl dafür, daß dies geistlich geschieht, nicht um an Stelle der Wirkung und der Wahrheit nur Einbildung oder Gedanken zu setzen; aber ebensosehr, daß dies Geheimnis in seiner Hoheit über unsers Sinnes Maß und alle Ordnung der Natur hinausgeht. Kurz, weil es himmlisch ist, kann es nur im Glauben ergriffen werden.
Artikel 37
Wir glauben (wie bereits gesagt), daß Gott sowohl im Abendmahl wie in der Taufe uns tatsächlich und wirksam gibt, was er darin abbildet. Und darum verbinden wir mit den Zeichen den wahren Besitz und Genuß dessen, was uns dort angeboten wird. Und somit empfangen alle, die zu Christi heiligem Tisch einen reinen Glauben gleich einem Gefäß mitbringen, wahrhaftig, was die Zeichen dort bezeugen: das ist, daß Jesu Christi Leib und Blut nicht minder der Seele als Speise und Trank dienen wie Brot und Wein dem Leibe (Mt 26.26; 1Kor 11.24-25).
Artikel 38
So halten wir dafür, daß wiewohl das Wasser ein vergängliches Element ist, es darum doch nicht aufhört, uns in Wahrheit die innerliche Waschung unserer Seele im Blute Jesu Christi durch die Wirkung seines Geistes zu bezeugen (Rö 6.3-4; 1Kor 6.11; Eph 5.26); und daß das Brot und der Wein, die uns im Abendmahl gereicht werden, uns wahrhaft zur geistlichen Nahrung dienen, dermaßen daß sie uns vor Augen halten, wie das Fleisch Jesu Christi unsere Speise und sein Blut unser Trank ist (Joh 6.51; 1Kor 11.24); und wir verwerfen die schwärmerischen Sakramentierer, die solche Zeichen und Merkmale nicht empfangen wollen, wo unser Herr Jesus Christus doch verkündet: "Das ist mein Leib", und: "Dieser Kelch ist mein Blut." (Mt 26.26; 1Kor 11.24-25)
Artikel 39
Wir glauben, Gott will, daß die Welt durch Gesetze und Staatsordnungen regiert werde, damit es einige Zügel gibt, um die ungeordneten Gelüste der Welt in Schranken zu halten (2Mo 18.20-21; Mt 17.24-27; Rö 13.1-7); und daß er so die Königreiche, Freistaaten und alle andere Art Herrschaften aufgerichtet hat, sie seien erblich oder nicht, und alles, was zum Stand der Gerechtigkeitspflege gehört, und daß er als Urheber all des erkannt sein will. Zu dem Zweck hat er das Schwert in die Hand der Obrigkeiten gelegt, um die Verbrechen zu unterdrücken, nicht allein die gegen die zweite Tafel der Gebote Gottes sondern auch gegen die erste Tafel. So muß man denn um seinetwillen nicht bloß dulden, daß die Oberen herrschen, sondern sie auch ehren und in aller Ehrerbietung aufnehmen, indem man sie hält für seine Statthalter und Amtsträger, die er bestellt hat, einen gesetzmäßigen und heiligen Auftrag zu vollführen (1Pe 2.13-14; 1Ti 2.2).
Artikel 40
Wir halten also dafür, daß man ihren Gesetzen und Verordnungen gehorchen, Steuern, Zölle und andere Auflagen zahlen und das Joch der Untertänigkeit mit gutem und freiem Willen tragen muß, selbst wenn sie ungläubig wären, vorausgesetzt, daß Gottes Oberherrschaft ungeschmälert bleibt (Mt 17.24; Apg 4.17-19). Deswegen verabscheuen wir alle, die die Obrigkeiten verwerfen, Gütergemeinschaft und Güterverwirrung anrichten und die Ordnung der Rechtspflege umstürzen möchten. .
(Übersetzung: Wilhelm Boudriot)