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400. Jubiläum der 1. Reformierten Generalsynode in Duisburg
4. September 2010, Sondersynode der EKiR in der Salvatorkirche Duisburg
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Die „presbyterial-synodale Grundordnung“ lebt von der Kraft, die Leitung der Kirche in den Dienst von gleichberechtigten Theologen und Laien zu stellen. Es gibt keine Über- oder Unterordnung von Ämtern.
So setzt sich das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR), die Landessynode, aus gewählten Abgeordneten der 40 Kirchenkreise der EKiR, 40 Superintendentinnen und Superintendenten, drei Theologie-Professoren, Mitgliedern der Kirchenleitung - die übers Jahr die Geschicke der EKiR verantwortet - sowie berufenen Mitgliedern zusammen. Sie entscheiden vor allem über Kirchengesetze und den landeskirchlichen Haushalt. Auch die Wahl der Kirchenleitung obliegt der Landessynode.
Der Begriff Synode heißt Kirchenversammlung und findet nicht nur für die Landessynode Verwendung. Auf der Ebene des Kirchenkreises entscheidet die Kreissynode - im wesentlichen Abgesandte der Kirchengemeinden - über die Belange des Kirchenkreises.
Die nächste Landessynode der EKiR findet vom 10. bis 15. Januar 2010 in Bad Neuenahr statt.
Mit einer außerordentlichen Landessynode in der Duisburger Salvatorkirche feiert die Evangelische Kirche im Rheinland am Samstag, 4. September 2010, ein Jubiläum.
Vor 400 Jahren schrieben die Protestanten am Niederrhein Kirchengeschichte mit der 1. Reformierten Generalsynode in Duisburg. Ein Schülerwettbewerb, ein Förderpreis, eine Sondersynode und eine Festwoche im September 2010 erinnern daran.