Nach Auffassung von Prof. Dr. Andreas Mühling, Evangelische Kirchengeschichte an der Universität Trier, ist das Interesse von Wissenschaft und Kirche derzeit auf große Reformatoren wie Martin Luther und Johannes Calvin, nicht aber auf das „theologische wie kirchenpolitische Beziehungsgeflecht“ im Focus der 1. Reformierten Generalsynode von 1610 - „zum Schaden der Sache“. In seinem Vortrag wies er auch auf das „dichte Beziehungsgeflecht“ hin, das die wichtigsten Akteure der Generalsynode in ihrem theologischen, aber auch in ihrem politischen Denken miteinander verband. Das presbyterial-synodale Leitungsmodell habe von Anfang an nicht nur die Eigenständigkeit der Gemeinden von der Obrigkeit angestrebt, sondern - weil Gemeindevertreter auf Synoden zu Beratungen zusammenkamen - auch zur Vernetzung der Gemeinden untereinander beigetragen. Eine der wichtigsten Entscheidungen der Generalsynode sei gewesen, theologische Differenzen gemeinschaftlich zu lösen und ein besonderes Augenmerk auf hohe pädagogische Kompetenzen von Predigern und Lehrern zu legen.
Prof. Dr. Hellmut Zschoch, Evangelische Kirchengeschichte an der Universität Wuppertal/Bethel, griff die Fülle der Freiheitsgedanken in der „Kirchenordnung der Freiheit“, also der presbyterial-synodalen Ordnung auf und unterstrich die Bedeutung der Ämter (Hirten, Lehrer, Presbyter, Diakone) in der eigenständigen Leitungsstruktur und in der Definition des Kircheseins. Ohne eigene Ämter sei die Umsetzung eigener freier Ordnungsvorstellungen „partiell fiktiv“ geblieben. Auch habe es „pastoral-obrigkeitliche Mischgebilde“ gegeben, in denen das Presbyteramt von der Obrigkeit lediglich delegiert wurde.
Sein Fazit: Die Kirchenordnung der Freiheit ist normativ und pragmatisch - damals bis heute. Auffallend in der kirchlichen Neuordnung nach 1945 seien neue Kirchenordnungen im Rheinland und in Westfalen, die erstmals die gesamte Kirchenleitung aus dem presbyterial-synodalen Aufbau entwickelt und ihm auch die Kirchenverwaltung zugeordnet hätten.
Mit zwei Aspekten benennt er die Bedeutung dieses Leitungsmodells in Gegenwart und Zukunft: „Zum einen bleibt das letztlich in der Botschaft des Evangeliums selbst gründende Freiheitspotenzial einer presbyterial-synodalen Kirchenordnung nach wie vor gegen autoritäre Eingriffe zu sichern - auch wenn gegenwärtig solche Eingriffe in Deutschland nicht von einer säkularen Obrigkeit zu befürchten sind, sondern eher von sich auf den verschiedenen Ebenen verselbständigenden kirchlichen Amtsvollmachten und Leitungskonzeptionen ausgehen könnten. Zum anderen kann die evangelische Kirche bei der Suche nach einem Ort in der Gesellschaft anknüpfen an eine Kirchenordnung, die in ihrer Verbíndung von Überzeugungstreue und Kompromissfähigkeit, also in ihrer zugleich normativen wie pragmatischen Ausrichtung, ein hohes Maß an Modernisierungsfähigkeit aufweist - und damit auch an gesellschaftlicher Plausibilität. Mit einer Ordnung, die um der sie bewegenden Überzeugungen willen auf Teilhabe an der Leitung und auf Transparenz von Entscheidungswegen setzt und sich deshalb repräsentativ und subsidiär ausformt, muss sich die evangelische Kirche auch nicht verstecken.“
Was erwarten Wissenschaftler von dem Kongress? Prof. Dr. Andreas Mühling erhofft sich von der gut besuchten Veranstaltung mit ca. 100 Gästen Impulse, mit denen Studierende und Forscherinnen und Forscher an der komplexen Thematik der 1. Reformierten Generalsynode wissenschaftlich weiter arbeiten. Archivare, d.h. Schriftstücke, Dokumente und Stellungnahmen in den Archiven, gäbe es genug. Beim Rückblick in die Kirchengeschichte bewegt ihn selbst die Leitfrage: „Wie bleiben Menschen dialogisch in Zeiten, die durch vorgegebene Machtstrukturen nicht dialogisch waren? Wie blieben sie gesprächsbereit?“
Für Dr. Stefan Flesch, Direktor des Archivs der Evangelischen Kirche im Rheinland, ist das eine Fragestellung, die man auf der Basis der Quellenlage in den Archiven zeitgemäß erforschen könnte: „In der Mikrohistorie wird versucht, große historische Entwicklungen in Politik und Kirche auf konkrete Verhältnisse vor Ort zu umbrechen. Es geht dann z.B, nicht darum, was 1610 in Duisburg beschlossen wurde, sondern um die Frage, wie die Beschlüsse in den damaligen Gemeinden umgesetzt und gelebt wurden.“ Dazu müssten Protokolle und Dokumente archivarisch erforscht und mit Erkenntnissen aus Politik, Sozial- und Mentalitätsgeschichte verknüpft werden. Auch über das Leben der Akteure der 1. Reformierten Generalsynode in Duisburg - die 36 klugen Köpfe, die die Gunst der Stunde nutzten - könnte die Forschung neue Erkenntnisse ans Licht bringen.