„Die Taufe ist das Band der Einheit und ein Sakrament, das alle Kirchen miteinander verbindet. Voller Freude blicken wir deshalb auf 15 Jahre gemeinsame Erklärung zur Taufe der Rheinischen Kirche mit ihren römisch-katholischen Partnerdiözesen zurück“, sagt Präses Nikolaus Schneider: „Der Rückblick ermutigt, in ökumenischer Gemeinschaft auf eine gemeinsame Zukunft zu setzen.“ Schneiders Vor-Vorgänger Präses Peter Beier hatte damals für die Evangelische Kirche im Rheinland die Vereinbarung mit seinen katholischen Amtsbrüdern unterzeichnet.
Das fünfseitige Papier umfasst in fünf Punkten die gemeinsame theologische Auffassung von der Taufe: Getauft wird nach dem Vorbild der Taufe Jesu durch Johannes. Der Täufling wird in die Gemeinschaft mit dem dreieinigen Gott und in die Kirche hineingenommen. Die Taufe kann weder wiederholt noch ungeschehen gemacht werden. Sie geschieht Kindern als Zeichen für Gottes Gnade unabhängig von Vorleistungen oder Erwachsenen nach einer Zeit der Einführung in den Glauben und nach dem Bekenntnis. In den nachfolgenden kirchenrechtlichen Regelungen wird unter anderem festgelegt, dass beispielsweise beim Wechsel der Kirchenzugehörigkeit von der Gültigkeit der empfangenen Taufe auszugehen ist.